Förderung für landwirtschaftliche Betriebe für Webseite oder Onlineshop

Förderung für landwirtschaftliche Betriebe für Webseite oder Onlineshop

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Förderung

Um die oberösterreichischen Direkt­vermarkter-Betriebe beim Einstieg in die Onlinewelt zu unterstützen, ge­währt das Land OÖ einen Zuschuss aus Landesmitteln für die Einrichtung einer Website von bis zu 4.500 Euro.

„Ich möchte unsere landwirtschaft­lichen Betriebe motivieren, ihre Kom­munikation hin zu den Konsumentin­nen und Konsumenten zu verstärken und dafür auch das Internet zu verwen­den. Ein zeitgemäßer Internetauftritt ist die beste Möglichkeit, den eigenen Betrieb vielen Menschen zu präsentie­ren und dadurch Bewusstsein für die moderne Landwirtschaft zu schaffen. Es gilt, neue Vertriebswege zu erobern. Dabei wollen wir seitens des Landes OÖ volle Unterstützung bieten“, so Ag-rar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Informationen zur Förderung unter www.land oberoesterreich.gv.at/237287.htm

 

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind die einmaligen Kosten für die Einrichtung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe und das begleitende Marketing.

Nicht förderbar sind Investitionskosten für neue Softwareversionen, Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklung, Standardsoftware für technische und kaufmännische Anwendung sowie Standardhardware.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Nettokosten,

maximal 1.000 Euro für die Errichtung einer Website,
maximal 3.000 Euro für den Aufbau oder die grundlegende Neugestaltung eines Onlineshops und
maximal 500 Euro für das begleitende Marketing im Social Media-Bereich.

Die Beträge sind kumulierbar, das heißt die Maximalförderung pro Antragsteller beträgt 4.500 Euro. Das Marketing in Social Media ist nur in Verbindung mit dem Aufbau oder der grundlegenden Neugestaltung des Onlineshops förderbar.
Beträge unter 500 Euro werden nicht ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen und Vermarktungsaktivitäten sowie des Ausmaßes angebotener Dienstleistungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe der Förderungsempfänger müssen den Aufbau einer Website bzw. die Einrichtung einer Online-Direktvermarktung rechtfertigen.

Die Einrichtung muss durch ein befugtes IT-Dienstleistungsunternehmen erfolgen (Vorlage einer firmenmäßigen Rechnung samt Zahlungsbeleg erforderlich).
Es kann nur eine Website gefördert werden.
Ein Onlineshop muss eine elektronische Geschäftsabwicklung und Verkauf bzw. Kauf von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Integration von Webshops in neue und bestehende Vertriebsplattformen bzw. Micropages sind nicht förderbar.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (z. B.: Digital Starter Upgrade).

Abwicklung / Antragstellung

Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung und der Zahlungsnachweis (in Kopie) vorzulegen.

Das Förderungsansuchen ist unter Verwendung eines dafür aufgelegten Antragsformulars bzw. mittels digitaler Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zu stellen.

Diese Förderungsmaßnahme beginnt mit 1.3.2020 und endet am 31.12.2021 (Datum des Zahlungsnachweises).

Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis-Beihilfe ausbezahlt. 

Formular

Hier bitte downloaden.